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Staatliche Förderung
Fenster-Modernisierung lohnt sich
mehr denn je – wir helfen Ihnen dabei!

Wer jetzt Fenster und Türen energetisch austauscht, profitiert von 15% staatlicher Förderung. Wie das geht? Ganz einfach!

Wir beraten Sie unverbindlich, wie sich Ihre Fenster oder Türen energetisch modernisieren lassen. Direkt danach erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Ihre Immobilie förderfähig ist.

Auch Maßnahmen an Gewerbeimmobilien sind unter Umständen förderfähig!
Wir informieren Sie gerne und kümmern uns um die Antragstellung und alle notwendigen Formulare.

15% staatliche Förderung

Staatliche Förderung mit 15% der Investitionssumme auf die Renovierung von Fenstern und Haustüren inklusive den kompletten Montagekosten und der MwSt.

Moderne GAYKO Fenster und Haustüren sind sicher und bieten höchsten Wohnkomfort. Der Staat bezuschusst Sie als Haus- und Wohnungsbesitzer mit 15% der Investitionssumme! In Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bekommen Sie 5% Extrabonus auf ein Investitionsvolumen von mehr als 30.000€.

Die Faustregel: Fenster vor 1995 sind technisch längst veraltet.
Eine Modernisierungsmaßnahme ist daher empfehlenswert.
Nutzen Sie die 15% Förderung!

Fenster sind die Nr.1 in der Gebäudesanierung. Bei einer Modernisierungsmaßnahme ist die Reihenfolge extrem wichtig. Wenn zuerst die alten Fenster ausgetauscht werden, kann später eine neue Heizanlage entsprechend kleiner dimensioniert werden.

Bei stetig steigenden Energiekosten rechnet sich der Austausch von Fenstern und Haustüren von selbst – und Sie profitieren gleichzeitig von mehr Behaglichkeit und Wohnkomfort.

Energiekosten sparen und gleichzeitig mehr Wohnkomfort und Sicherheit

Die technische Weiterentwicklung von GAYKO Fenstern und Haustüren war in den letzten 20 Jahren rasant. Moderne Fenster bieten neben mehr Sicherheit und Komfort eine viel bessere Energieeffizienz. Bei stetig steigenden Energiekosten rechnet sich der Austausch von Fenstern und Haustüren – und Sie profitieren gleichzeitig von mehr Behaglichkeit und Wohnkomfort.

Welche Fördermaßnahme passt zu Ihnen? Die staatliche Förderung erhalten Sie auf zwei alternativen Wegen

Zum einen über eine Erstattung im Rahmen der privaten Steuererklärung nach §35c EStG, hier erhalten Sie einen Steuerbonus in Höhe von 20% über 3 Jahre verteilt. Zum anderen über das Programm BAFA BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen).

Beide Alternativen haben spezifische Vorteile. Sie sollten abwägen, welches Programm besser zu Ihnen passt. Dabei beraten wir Sie gerne.

Steuerliche Förderung
nach §35c EStG

Was wird gefördert?

Die Erneuerung von Fenstern und Außentüren im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung.
Darüber hinaus sind auch andere Projekte Gegenstand der Förderung:

  • Die Wärmedämmung von Wänden
  • Die Wärmedämmung von Dachflächen
  • Die Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
  • Die Erneuerung der Heizungsanlage
  • Der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen

Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung wird steuerlich gefördert.

Wie hoch ist die steuerliche Förderung?
  • Die staatliche Förderung beträgt 20% der gesamten Material- und Lohnkosten.
  • Je Gebäude ist die Förderung auf den Höchstbetrag von 40.000 EUR begrenzt.
    Für die maximale Förderung von 40.000 EUR können also 200.000 EUR investiert werden.
Was sind die Anforderungen?

Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:

  • Das Objekt (z.B. Haus, Doppelhaus, Eigentumswohnung, …) ist ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
    • D.h. vermietete Objekte sind nicht förderfähig.
    • Bei gemischter Nutzung (z.B. selbstgenutztes Haus mit Einliegerwohnung) empfiehlt sich die Aufteilung einer Gesamtmaßnahme auf eigenständige Projekte. Die Maßnahme für den selbstgenutzten Teil ist förderfähig.
  • Das Gebäude liegt in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum
  • Das Objekt ist älter als 10 Jahre (maßgeblich ist der Herstellungsbeginn)
  • Es wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme (z.B. KfW oder BAFA Förderung) in Anspruch genommen.
  • Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von max. Uw 0.95 W(m²K)
  • Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von max. Ud 1,3 W(m²K)
  • Der U-Wert der Außenwand muss geringer sein als der Uw-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren.
Wie komme ich an den Zuschuss?

Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:

  • Das Verfahren ist sehr bauherrenfreundlich ausgestaltet: Sie müssen weder einen Antrag stellen noch ein Gutachten von einem Energieberater einholen.
  • Das Projekt wird im Rahmen Ihrer privaten Steuererklärung geltend gemacht. Hierzu reichen Sie einfach die Handwerkerrechnung ein, die Sie von uns erhalten.
  • Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater auch über eine Ausfüllanleitung der Steuererklärung.
  • Ist das Projekt in der Steuererklärung aufgeführt, erfolgt die Erstattung in den drei folgenden Jahres-Steuererklärungen:
    • Im ersten Jahr 7% (max. 14.000 EUR) der Projektsumme
    • Im zweiten Jahr 7% (max. 14.000 EUR) der Projektsumme
    • Im dritten Jahr 6% (max. 12.000 EUR) der Projektsumme
  • Achtung: Die Erstattung ist laut Gesetz eine Ermäßigung auf die Einkommensteuer. Ist Ihre Steuerschuld geringer als der Erstattungswert, wird der Zuschuss nicht vollumfänglich (im Extremfall gar nicht) genutzt. In diesem Fall ist eine KfW-Förderung (s.u.) vorzuziehen.
  • Maßnahmen können in mehrere zeitlich versetzte Teilprojekte aufgeteilt werden, um den Erstattungsbetrag bei geringer Einkommensteuerschuld im Zeitverlauf besser auszunutzen.

Gut zu wissen: Sie müssen mit den Umbauten nach dem 31.12.2019 begonnen haben und die Umbauten vor dem 1.1.2030 abschließen.

BAFA Zuschuss –
BEG EM

Was wird gefördert?

Die Erneuerung von Fenstern und Außentüren im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung.

Darüber hinaus sind auch andere Projekte Gegenstand der Förderung:

  • Die Wärmedämmung von Wänden
  • Die Wärmedämmung von Dachflächen
  • Die Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
  • Die Erneuerung der Heizungsanlage
  • Der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.

Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung wird steuerlich gefördert.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?
  • Die staatliche Förderung beträgt 15% der gesamten Material- und Lohnkosten.
  • Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 300 €.
  • Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
  • Mit iSFP: erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 30.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 15.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
  • Achtung: Der Maximalbetrag bezieht sich auf die Summe sämtlicher energetischer Maßnahmen pro Kalenderjahr und kann z.B. bei einer Kernsanierung überschritten werden.
Was sind die Anforderungen?

Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:

  • Sie sind Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder
  • Sie sind Eigentümer einer Wohnung oder
  • Sie sind Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung
  • Das Objekt ist kein Ferienhaus, keine Ferienwohnung, kein Wochenendhaus und kein Haus mit hotelähnlichen Leistungen (Boardinghouse)
  • Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. 5 Jahre alt sein.
  • Es wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme (z.B. Förderung nach §35c EStG) in Anspruch genommen.
  • Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von max. Uw 0.95 W(m²K)
  • Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von max. Ud 1,3 W(m²K)
Wie komme ich an den Zuschuss?
  • Für dieses Förderprogramm muss ein Energieeffizienz-Experte (EEE) mit eingebunden werden. Er berät Sie vorab über geeignete und aufeinander abgestimmte Sanierungsmaßnahmen für Ihr Projekt und erstellt nach technischer Prüfung die ‚Bestätigung zum Antrag‘. Die Kosten für den Energieeffizienz-Berater sind über eine gesonderte Förderung zu 50% abzugsfähig.
  • Im BAFA Zuschussportal beantragen Sie den Zuschuss.
  • Nach der Sanierungsmaßnahme bescheinigt der Energieeffizienz-Experte (EEE) im Rahmen einer Abnahme die Umsetzung der energetischen Maßnahmen im Dokument ‚Bestätigung nach Durchführung‘.
  • Im BAFA Zuschussportal bestätigen Sie die Durchführung der Sanierung mit dem Dokument ‚Bestätigung nach Durchführung‘ und erhalten den BAFA Zuschuss ausbezahlt.
  • Achtung: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wie bekomme ich den 5% Extra Bonus (iSFP)?

Der iSFP bringt für Eigentümer 5% mehr Förderung. Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegen hat und eine darin empfohlene Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren umsetzt, hat bei der Förderung gute Karten: Er erhält nämlich zusätzlich zum normalen 15% BAFA-Zuschuss für neue Fenster und Türen noch einen extra Bonus in Höhe von 5% auf die 30.000€ übersteigende Summe!

Die Fördermaßnahmen im Vergleich

Staatliche Förderung nach §35c EStG BAFA BEG EM für Einzelmaßnahmen
Zuschussquote 20% 15% + 5% extra Bonus möglich
Höchstgrenze 200.000 EUR Investitionssumme
40.000 EUR Förderung
Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben
  • bei Förderung ohne iSFP:
    Für die 1. Wohneinheit 30.000 Euro
    Für die 2.–6. Wohneinheit 15.000 Euro
    ab der 8. Wohneinheit 8.000 Euro
  • bei Förderung mit iSFP:
    Für die 1. Wohneinheit 60.000 Euro
    Für die 2.–6. Wohneinheit 30.000 Euro
    ab der 8. Wohneinheit 15.000 Euro
Zeitpunkt der Erstattung über die Steuererklärungen des Ausführungsjahres sowie der beiden Folgejahre (7%/7%/6%) Nach Ausführung der Maßnahme in voller Höhe
Nutzungsart des Gebäudes Förderung gilt nur für selbstgenutzte Immobilien bzw. nur für Maßnahmen im selbstgenutzten Teil einer Immobilie. Förderung für Ein- und Mehrfamilienhäuser. Auch für nicht selbstgenutzten Wohnraum.
Antrag erforderlich Nein Ja – im BAFA Zuschussportal
Notwendigkeit einer Prüfung durch einen Energieeffizienz-Experten Nein Ja
Vorab wird mit dem Experten ein Sanierungsplan erarbeitet. Nach der Maßnahme wird dieser vom Experten abgenommen.
Extra Bonus Nein Ja
5% extra Bonus in Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), auf die ein Investitionsvolumen von 30.000 Euro übersteigende Summe.

Alle Informationen zu Fördermaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden unterliegen den jeweils aktuellen und geltenden staatlichen Richtlinien. Änderungen, Irrtümer und Abweichungen vorbehalten.