(04154) 79 17 30 info@lafenetre.de Anfahrtsskizze Staatliche Förderung

Aus KfW wird BAFA:
20% auf neue Fenster und Türen!

Das ist neu!Staatliche Förderung mit 20% der Investitionssumme auf die Renovierung von Fenstern und Haustüren inklusive den kompletten Montagekosten und der MwSt.

Die Faustregel:Fenster vor 1995 sind technisch längst veraltet. Eine Modernisierungsmaßnahme ist daher empfehlenswert. Nutzen Sie die 20% Förderung!

Welche Fördermaßnahme passt zu Ihnen?Den 20% Zuschuss erhalten Sie auf zwei alternativen Wegen

Steuerliche Förderung
nach §35c EStG

Gut zu wissen: Sie müssen mit den Umbauten nach dem 31.12.2019 begonnen haben und die Umbauten vor dem 1.1.2030 abschließen.

BAFA Zuschuss – BEG EM

Vergleich beider Alternativen: §35c EStG vs. BAFA BEG EM

Staatliche Förderung nach §35c EStG BAFA BEG EM für Einzelmaßnahmen
Zuschussquote 20% 20%
Höchstgrenze 200.000 EUR Investitionssumme
40.000 EUR Förderung
je Wohneinheit:
60.000 EUR Investitionssumme
12.000 EUR Förderung
Zeitpunkt der Erstattung über die Steurerklärungen des Ausführungsjahres sowie der beiden Folgejahre (7%/7%/6%) Nach Ausführung der Maßnahme in voller Höhe
Nutzungsart des GebäudesFörderung gilt nur für selbstgenutzte Immobilien bzw. nur für Maßnahmen im selbstgenutzten Teil einer Immobilie Förderung für Ein- und Zweifamilienhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten. Auch ein nicht selbstgenutzter Teil ist förderfähig.
Antrag erforderlich Nein Ja - im BAFA Zuschussportal
Notwendigkeit einer Prüfung durch einen Energieeffizienz Experten Nein Ja
Vorab wird mit dem Experten ein Sanierungsplan erarbeitet. Nach der Maßnahme wird dieser vom Experten abgenommen.